Zum Nachweis oder Ausschluß von Durchblutungsstörungen kommen in unserer Praxis z.B. folgende, den Patienten nicht belastende Verfahren zur Anwendung

Dopplersonographie: Durch das Aufsetzen einer Schallsonde auf die Vene kann der Arzt das Blut „fließen hören“. Er kann dabei feststellen mit welcher Geschwindigkeit das Blut fließt, aber auch in welche Richtung. Bei einer Schädigung der Venenklappen (Rückschlagventile) kommt es zu einer Stromrichtungsumkehr in der Vene, bei einer Thrombose ist kein Fluss mehr hörbar.

farbcodierte Duplexsonographie: Die Duplexsonographie ermöglicht es, die Venen – ohne Kontrastmittel – direkt auf dem Bildschirm zu sehen und gleichzeitig den Blutfluss in der Vene zu hören. Die Flussrichtung des Blutes wird farbig dargestellt. Bei defekten Venenklappen ändert sich die Farbe von Blau in Rot. Thrombosen im Oberschenkel und Beckenbereich können duplexsonografisch mit großer Sicherheit nachgewiesen oder ausgeschlossen werden.

Lichtreflexionsrheographie: Bei dieser Untersuchung, die ebenfalls völlig schmerzfrei ist, wird der Füllungszustand des Venensystems mit Lichtblitzen gemessen. Bei Betätigung der Wadenmuskulatur muss sich beim gesunden Menschen durch Druck der Muskeln auf die Venen das Venensystem entleeren, die Funktionsfähigkeit der wichtigen „Muskelpumpe“ ist problemlos zu messen.

Venenverschlußplethysmographie: Bei dieser Untersuchung wird die Durchgängigkeit des tiefen Beinvenensystems gemessen, indem die maximale Transportkapazität des Venensystems bestimmt wird. So ist z.B. bei einer Thrombose – durch den Verschluss der Venen – die Transportkapazität des betroffenen Beines pathologisch herabgesetzt.

Acrale Pulswellenplethysmographie: Bei dieser Untersuchung wird der Pulskurvenverlauf in den Endgliedern der Finger oder Zehen gemessen; so können Mikrozirkulationsstörungen nachgewiesen oder ausgeschlossen werden.

Laboruntersuchungen

Hämoglobinsauerstoff-Sättigung: Bestimmung, wie viele der roten Blutkörperchen im Finger bzw. in den Zehenendgliedern noch mit Sauerstoff beladen sind.

Gerinnungslabor: Bestimmung des Quick/INR-Wertes zur Steuerung der Marcumarbehandlung und Abklärung des Gerinnungssystems zum Ausschluss einer manifesten Gerinnungsstörung, die mit einer Erhöhung des Thromboserisikos verbunden ist.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner